Verpackungs-EPR in 7 Ländern und die PPWR: Entscheidungsrahmen
Händler, die per Amazon in DE, FR, IT, ES und NL verkaufen, brauchen meist in jedem Zielland eine Verpackungsregistrierung. Die PPWR gilt seit dem 12.08.2026. Wie weit ihre Vertreterpflicht reicht, ist derzeit offen.
Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Quellen abgerufen am 02.11.2026. Angaben Dritter haben wir nach bestem Wissen wiedergegeben; verbindlich ist die jeweilige Quelle.
Keine Rechtsberatung. Der Artikel ordnet öffentliche Quellen ein. Stand: 01.11.2026. Die Lage ändert sich laufend, prüfen Sie Fristen und Pflichten für Ihr Unternehmen mit einer Fachperson.
Was feststeht
Die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) ist laut EU-Kommission am 11.02.2025 in Kraft getreten. Ihre allgemeine Anwendung beginnt am 12.08.2026. Die Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen ist ab diesem Datum im Wesentlichen aufgehoben.
Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen ist weiterhin national organisiert. Registrierung, Lizenzierung und Meldungen laufen über Register und Systeme der einzelnen Länder. HyperSKU beschreibt das in einem Beitrag zur PPWR 2026 so: Sie registrieren sich in jedem EU-Land getrennt, in dem Sie Verpackungen in Verkehr bringen.
Welche sieben Länder für Ihren Fall typisch sind
Für Händler aus dem deutschsprachigen Raum mit Amazon DE, FR, IT, ES und NL ergeben sich folgende Länder:
- Deutschland (DE)
- Frankreich (FR)
- Italien (IT)
- Spanien (ES)
- Niederlande (NL)
- Österreich (AT), sobald Sie Waren dorthin liefern
- Belgien (BE) als siebtes Land
Unsicherheit: Die ersten fünf Länder ergeben sich aus Ihren Marktplätzen. Österreich ist eine Annahme, die vom Lieferziel abhängt. Belgien ist unsere Auswahl als siebtes Land. Sie stützt sich darauf, dass der Anbieter Expan Belgien (Register EPRiBEL) unter neun beschriebenen Ländern führt. Alternativ kommt Polen in Betracht (Register BDO). Ob Belgien oder Polen für Sie gilt, hängt davon ab, wohin Sie liefern. Es gibt keine amtliche Liste, die für einen Händler „die sieben Länder“ festlegt.
Systeme je Land (Angaben Dritter)
Die Übersicht stützt sich auf den Beitrag von Expan (Stand 12.08.2026) und, für Österreich, auf AVASK (19.05.2026). Beides sind Anbieterquellen. Prüfen Sie jede Angabe beim jeweiligen Register.
| Land | Register oder System | Hinweis der Quelle |
|---|---|---|
| Deutschland | LUCID (ZSVR) | Bußgeld bis 100.000 € für fehlende Registrierung, laut Expan aus nationalem Recht, Betrag selbst prüfen |
| Frankreich | ADEME (SYDEREP), Citeo | Bußgeld bis 7.500 € je Einheit oder Tonne, laut Expan aus nationalem Recht |
| Italien | Handelskammer, CONAI | Laut Expan war das Register noch nicht geöffnet, der Vertreter muss in Italien ansässig sein |
| Spanien | MITECO-Register | Anmeldung durch Hersteller oder Vertreter möglich |
| Niederlande | Verpact (Aufsicht ILT) | Registrierung für Unternehmen außerhalb der EU war laut Expan zeitweise ausgesetzt |
| Österreich | Zugelassene Sammel- und Verwertungssysteme | Laut AVASK braucht ein ausländischer Anbieter einen Vertreter in Österreich und einen Vertrag mit einer zugelassenen Herstellerverantwortungsorganisation (PRO) |
| Belgien | EPRiBEL (Fost Plus, Valipac) | Vertreter muss bei EPRiBEL registriert sein |
Marktplatz-Vorgaben
Amazon verlangt in einer Mitteilung im Seller-Forum eine EPR-Registrierungsnummer für Deutschland und Frankreich. Amazon hat im Seller-Forum (2021) angekündigt, dass EPR-Nummern für Verpackungen in Deutschland ab dem 15.12.2021 im Seller Central hinterlegt werden können. Prüfen Sie den aktuellen Stand im Seller Central. Für andere Länder haben wir keine Amazon-Mitteilung gelesen und treffen dazu keine Aussage.
Was offen ist: der Bevollmächtigte nach der PPWR
Die PPWR sieht für Hersteller aus einem anderen Mitgliedstaat einen Bevollmächtigten vor. Nach Angaben des Anbieters PPWR Connect (Beitrag vom 29.09.2026, Stand 28.09.2026) gelten dazu folgende Punkte. Der Anbieter schreibt selbst, dass er Artikelnummern nicht abschließend bestätigt hat. Prüfen Sie sie im Amtsblatt.
- Artikel 45 Absatz 3 verlangt einen schriftlich bestellten Bevollmächtigten je Mitgliedstaat, in dem Verpackungen erstmals bereitgestellt werden.
- Die Kommission schlug am 10.12.2025 (COM(2025) 982) vor, diese Pflicht bis zum 01.01.2035 auszusetzen. Das ist ein Vorschlag, kein geltendes Recht.
- Der Rat beendete am 24.06.2026 die Verhandlungen über zwei EPR-Vorschläge. Laut PPWR Connect hat das Parlament am 20.10.2026 über den Bericht zur Aussetzung der Bevollmächtigten-Pflicht abgestimmt. Eine Aussetzung wirkt erst, wenn Parlament und Rat zugestimmt haben und der Rechtsakt veröffentlicht ist. Bis dahin gilt Art. 45(3) laut Anbieter unverändert.
- Die Bundesregierung schlug am 07.09.2026 vor, dass Unternehmen mit weniger als zehn Tonnen Verpackungen pro Jahr keinen Bevollmächtigten brauchen. Auch das ist ein Vorschlag.
- Der Handelsverband HDE forderte am 16.09.2026 eine EU-weite Schonfrist bis zum 01.01.2028.
Man kann mit zwei Szenarien rechnen. Szenario A: Die Vertreterpflicht bleibt. Szenario B: Sie wird ausgesetzt. Die nationalen Registrierungen entfallen in beiden Fällen nicht.
Entscheidungsrahmen in fünf Schritten
- Mengen erfassen. Notieren Sie je Zielland, wie viele Sendungen und wie viel Kilogramm Verpackung (Karton, Füllmaterial, Produktverpackung) pro Jahr anfallen. Ziehen Sie Zahlen aus Ihrem Versandsystem für die letzten zwölf Monate.
- Länder nach Pflicht sortieren. Als Orientierung kann man mit Ländern beginnen, in denen Marktplätze eine Nummer verlangen oder Bußgelder genannt werden (DE, FR).
- Zuständigkeit klären. Wer ist Hersteller im Sinne des Landes: Sie, die Fulfillment-Stelle oder beide? Das legt jedes Land selbst fest.
- Kosten gegen Umsatz stellen. Vergleichen Sie Registrierungs- und Lizenzkosten je Land mit dem Deckungsbeitrag, den dieses Land liefert. Ob und wie Sie ein Land weiter beliefern, ist eine unternehmerische Entscheidung, bei der eine Fachperson helfen kann.
- Termine eintragen. Notieren Sie die Fristen, die Sie belegt haben, und prüfen Sie diese monatlich auf Änderungen.
Beispielrechnung für die Mengenerfassung
Die Zahlen sind angenommen und dienen nur dem Rechenweg. Sie versenden in einem Jahr 2.000 Pakete nach Frankreich. Jedes Paket enthält 0,25 kg Karton und Füllmaterial. Die Menge beträgt 2.000 × 0,25 kg = 500 kg Verpackung. Lizenzen und Meldungen richten sich in vielen Systemen nach Gewicht und Materialart. Ohne diese Zahl lässt sich kein Angebot eines Systems prüfen. Erfassen Sie darum Material und Gewicht getrennt, zum Beispiel Karton, Papier und Kunststoff.
Häufige Denkfehler
- Eine Registrierung gilt für alle Länder. Nach den gelesenen Quellen ist die Registrierung national.
- Der Marktplatz regelt das. Amazon verlangt in Deutschland und Frankreich eine Nummer, übernimmt aber nach unserer Kenntnis der gelesenen Quelle nicht die Registrierung für Sie.
- Das Gesetz ist noch nicht in Kraft. Die PPWR gilt seit dem 12.08.2026. Offen ist, wie weit einzelne Pflichten reichen, nicht ob die Verordnung gilt.
- Nur Deutschland zählt. Länder mit wenig Umsatz können trotzdem Pflichten auslösen.
Weitere PPWR-Termine mit Vorbehalt
PPWR Connect nennt als Termin für die harmonisierte Kennzeichnung den 12.08.2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der Durchführungsrechtsakte, je nachdem, was später liegt. Die Anbieterseite nennt außerdem überfällige Durchführungsrechtsakte. Wir geben beides ohne eigene Prüfung wieder.
Quellen
- EU-Kommission: Packaging waste
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2025/40
- PPWR Connect: PPWR Update, September 2026
- Expan: Authorised Representative EPR Obligation from 12 August 2026
- AVASK: Austrian EPR for Amazon Sellers
- HyperSKU: PPWR 2026 for e-commerce sellers
- Amazon Seller Forum: EPR registration number for Germany and France