PCN-Meldung: Ablauf über IUCLID Cloud und ECHA Submission Portal

Eine PCN-Meldung erstellen Sie als Dossier in IUCLID (Cloud oder Offline) und senden sie über das ECHA Submission Portal. Das Portal prüft automatisch. Schlägt eine Business Rule (BR) an, wird die Meldung abgelehnt.

Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Quellen abgerufen am 02.11.2026. Angaben Dritter haben wir nach bestem Wissen wiedergegeben; verbindlich ist die jeweilige Quelle.

Keine Rechtsberatung. Dieser Artikel fasst öffentliche Quellen zusammen. Welche Pflichten für Ihr Produkt gelten, klären Sie mit der zuständigen Stelle oder einer Fachperson.

Worum es bei der PCN-Meldung geht

PCN steht für Poison Centre Notification. Gemische, die als gesundheits- oder physikalisch gefährlich eingestuft sind, müssen nach Artikel 45 und Anhang VIII der CLP-Verordnung gemeldet werden. Die ECHA beschreibt die PCN als Teilmenge des IUCLID-Formats. Besteht das Dossier die Prüfung, steht es den benannten Stellen der Mitgliedstaaten zur Verfügung. Ob ein Produkt wie ein Raumspray betroffen ist, hängt von der Einstufung seiner Inhaltsstoffe ab.

Fristen nach Anhang VIII CLP

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) nennt folgende Daten:

VerwendungAnwendbar ab
Verbraucher und gewerbliche Verwendung01.01.2021
Ausschließlich industrielle Verwendung01.01.2024
Ende der Übergangszeit für bereits national gemeldete Gemische01.01.2025

Gemische, die vor dem jeweiligen Stichtag national gemeldet wurden, mussten die neuen Anforderungen und die UFI-Kennzeichnung laut BfR erst ab dem 01.01.2025 erfüllen, sofern sich nichts änderte. Die ECHA weist auf ihrer Seite für Giftinformationszentren darauf hin, dass seit dem 01.01.2025 alle Meldungen gefährlicher Gemische im harmonisierten Format erfolgen müssen. Weitere Fristen haben wir nicht geprüft und nennen sie deshalb nicht.

Vorbereitung: Diese Unterlagen brauchen Sie

  • Sicherheitsdatenblätter aller Rohstoffe und des fertigen Gemischs.
  • Die Rezeptur mit Konzentrationen je Bestandteil, bei gefährlichen Bestandteilen mit den Konzentrationsbereichen aus Anhang VIII.
  • Die Einstufung des Gemischs und die Angaben zum Rechtsträger, der meldet.
  • Produktname, Verwendungszweck und Angaben zur Produktkategorie.
  • Den UFI je Gemisch.

Beschaffen Sie diese Daten vor dem ersten Login. Erfahrungsgemäß kommen Fehler häufig daher, dass Angaben im Dossier nicht zu den Datenblättern passen.

Die Schrittfolge

  1. Meldepflicht klären. Prüfen Sie anhand der Einstufung im Sicherheitsdatenblatt, ob das Gemisch gefährlich ist.
  2. ECHA-Konto anlegen. Sie brauchen ein ECHA-Konto und müssen die Nutzungsbedingungen akzeptieren. Die ECHA-Cloud steht EU-Unternehmen offen.
  3. UFI erzeugen. Der UFI ist ein Code, der das Gemisch eindeutig kennzeichnet. Er muss im Dossier stehen. Das Validierungsregelwerk der ECHA verlangt bei Standardmeldungen einen UFI im richtigen Format (BR528 und BR549).
  4. Dossier in IUCLID erstellen. Sie können in IUCLID Cloud arbeiten oder mit der Offline-Version von IUCLID 6. Offline erstellte Dossiers lassen sich später im Portal hochladen. Das Dossier enthält Angaben zu Rechtsträger, Zusammensetzung, Einstufung und Produktinformationen.
  5. In IUCLID validieren. Das Prüfwerkzeug zeigt Fehler vor dem Versand.
  6. Über das ECHA Submission Portal senden. Das Portal prüft das Dossier erneut. Besteht es die Prüfung, geht es an die benannten Stellen.
  7. Nationale Vorgaben prüfen. Systeme, Gebühren und Zeiträume legt jeder Mitgliedstaat fest. Die ECHA verweist dazu auf eine Übersicht der Entscheidungen der Mitgliedstaaten.

Zum Üben gibt es eine Testumgebung des Portals. Dort lassen sich Meldungen und Prüfungen durchspielen, ohne dass Daten an Behörden gehen.

Validation-Report: BR und QLT

Das Portal gibt nach dem Versand einen Prüfbericht aus. Die ECHA unterscheidet zwei Regeltypen:

  • BR (Business Rule): Ein Verstoß lässt die Meldung scheitern.
  • QLT (Quality Rule): Ein Hinweis auf häufige Probleme. Die Meldung geht durch, aber ein Mitgliedstaat kann später nachfragen.

Im Portal erscheinen die Codes in eckigen Klammern, zum Beispiel [BR570]. Regeln können sich zwischen Versionen ändern. Die ECHA nennt BR592, das zu QLT592 wurde. Prüfen Sie darum die aktuelle Fassung des Regelwerks.

Typische Fehlercodes

CodeBedeutung (paraphrasiert)Was Sie tun
BR564Ein identisches Dossier lässt sich nicht erneut einreichen.Änderung im Dossier vornehmen oder bestehende Meldung prüfen.
BR567Erstmeldungen und wesentliche Änderungen der Zusammensetzung brauchen eine neue PCN-Nummer.Neue Nummer vergeben.
BR568Aktualisierungen müssen eine bestehende PCN-Nummer nutzen. Scheiterte die Erstmeldung, ist eine neue Erstmeldung nötig.Art der Einreichung prüfen.
BR570Der Rechtsträger im Portal muss zum Rechtsträger im Dossier passen.Beide Angaben angleichen.
BR580Bei Standardformeln muss der Name der Standardformel stimmen und das Gemisch ihr entsprechen.Formelname und Zusammensetzung prüfen.
BR556Eine Gesamtkonzentration unter 70 % lässt die Meldung scheitern.Zusammensetzung vervollständigen.
BR593Eine Gesamtkonzentration über 105 % lässt die Meldung scheitern.Konzentrationen korrigieren.
BR581Pro Bestandteil entweder typische Konzentration oder Bereich, nicht beides.Eine Angabe entfernen.
BR625Konzentrationsbereiche brauchen Zeichen wie größer oder kleiner gleich.Bereiche vollständig angeben.
BR572UFI lassen sich in Aktualisierungen hinzufügen, aber nicht entfernen.UFI vor dem Versand sorgfältig wählen.

Das BfR nennt als Warnungen zum Beispiel QLT574 (Änderungen an einer bestehenden Meldung als Aktualisierung einreichen) und QLT592 (denselben Stoff nicht mehreren Bestandteilen zuordnen, außer die Einstufung unterscheidet sich). Laut ECHA-Regelwerk weist QLT506 darauf hin, wenn die Gesamtkonzentration zwischen 70 % und 90 % liegt. Die Konzentrationsbereiche für gefährliche Bestandteile folgen den Tabellen in Teil B des Anhangs VIII.

Spätere Änderungen: Aktualisierung oder neue Meldung

Die Regeln BR567, BR568 und QLT574 steuern, wie Sie Änderungen einreichen. Ändert sich die Zusammensetzung wesentlich, brauchen Sie eine neue Erstmeldung mit neuer PCN-Nummer. Kleinere Änderungen reichen Sie als Aktualisierung mit der bestehenden Nummer ein. Eine neue Erstmeldung für eine kleine Änderung löst die Warnung QLT574 aus. Ein UFI lässt sich in einer Aktualisierung nicht entfernen (BR572).

Wann eine Änderung wesentlich ist, regelt Anhang VIII. Lesen Sie dazu den ECHA-Leitfaden oder fragen Sie eine Fachperson, bevor Sie die Rezeptur ändern.

Praktische Hinweise

  • Führen Sie die Zusammensetzung aus dem Sicherheitsdatenblatt des Herstellers und der Rezeptur zusammen. Weichen beide ab, klären Sie das vor dem Dossier.
  • Legen Sie pro Fehlermeldung fest, wer sie behebt: die Formulierung (Hersteller) oder die Eingabe (Sie).
  • Testen Sie ein neues Dossier zuerst in der Testumgebung.
  • Bewahren Sie PCN-Nummer und UFI je Artikel in einer Liste auf, damit Etikett, Dossier und Sicherheitsdatenblatt übereinstimmen.

Die ECHA veröffentlicht ein Handbuch und einen praktischen Leitfaden zur PCN. Der englische Leitfaden liegt laut ECHA-Seite in Version 6.0 vom Dezember 2023 vor. Prüfen Sie dort die jeweils aktuelle Fassung.

Quellen